Fließendes Bier

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts entstand in der Region um Berlin die (Un)Sitte, zu Christi Himmelfahrt, dem 40. Tag nach Ostern, jugendliche Männer in die Kernelemente der Männlichkeit einzuführen. Seit 1934 ist Christi Himmelfahrt in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag. Bei Ausfahrten und Wanderungen wird dabei oftmals viel Alkohol, meist in Form von Bier, konsumiert. Manchmal auch zu viel.

Seit März 2013 gibt es einen Grund, diesen Tag vielleicht viel unbeschwerter genießen zu können. Die Firma Oettinger ist die erste deutsche Brauerei, die ihre Bier mit dem Gütesiegel “Ohne Gentechnik” anbietet. Sind die anderen Biere jetzt alle gentechnisch vorbelastet? Generell gilt für Bier in Deutschland, dass es nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut sein muss, d.h. nichts als Wasser, Gerstenmalz (bzw. Weizen bei Weizenbier), Hopfen und Hefe. “Ohne Gentechnik” sind vermutlich alle deutschen Biere. Weltweit gibt es noch keine gentechnisch veränderte Gerste, noch keinen gentechnisch veränderten Hopfen und, zumindest in der EU, noch keine gentechnisch veränderte Hefe. Soweit die guten Nachrichten.

Das deutsche Reinheitsgebot ist im “vorläufigen Biergesetz” von 1993 verankert. Laut diesem Gesetz können neben Wasser, Gerstenmalz bzw. Weizen, Hopfen und Hefe auch weitere, zum Teil chemische Hilfsstoffe verwendet werden:
- Schwefel ist als Konservierungsmittel für Hopfen und Malz zugelassen
- chemische Lagerschutzmittel sind bei Gerste erlaubt
- Hopfenextrakt kann an Stelle von Hopfen verwendet werden, Hopfenextrakt wird mit Hilfe chemischer Lösungsmittel hergestellt
- obergärige Biere (Kölsch, Alt, Weißbier) können gezuckert und mit Zuckerkulör (E150a) eingefärbt werden

Chemische Kampfstoffe wie Pestizide, Fungizide, Insektizide, Herbizide und künstlichen Dünger, werden im “vorläufigen Biergesetz” von 1993 nicht berücksichtigt.

Ich werde mich am heutigen Tag für 1-2 Flaschen Neumarkter Lammsbräu Urstoff aus meinem Torgauer Bioladen entscheiden.

Welcher Zusammenhang besteht aber nun zwischen fließendem Bier und fließendem Geld? Damit das Bier fließen kann, müssen Sie es zuerst einmal kaufen. Ein 0,5-Liter-Glas Bier ohne Bio- und Genfreilabel kostet in Torgau um die 3,00 Euro. In allen Waren und Dienstleistungen in unserem Land ist ein durchschnittlicher Zinsanteil von ca. 40% versteckt. Sie zahlen also bei diesem einen Glas 1,80 Euro für das Bier und 1,20 Euro für Zinsen.

In unserem jetzigen, veralteten und inflationären Zinsgeldsystem bekommen Sie für 12,00 Euro also 4 große Gläser Bier. In einem konstruktiv umlaufgesicherten Geldsystem mit fließendem Geld müssten Sie für 4 Gläser Bier nur rund 8,00 Euro bezahlen. Oder Sie trinken einfach 2 Gläser mehr, weil Bier, bezahlt mit fließendem Geld, einfach besser schmeckt. Zum Wohl!

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